Atemschutz (FwDV 7)
Feuerwehr-Abkürzungen
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) trägt den Titel „Atemschutz“ und regelt den sicheren Einsatz von Atemschutzgeräten bei der Feuerwehr. Atemschutz wird immer dann notwendig, wenn Einsatzkräfte durch Sauerstoffmangel oder gesundheitsschädliche Stoffe in der Atemluft gefährdet werden können. Die Vorschrift behandelt unter anderem Anforderungen an Atemschutzgeräteträger, verschiedene Atemschutzgeräte sowie deren Einsatz, Pflege und Prüfung. Wer unter Atemschutz eingesetzt werden soll, muss körperlich geeignet sein, die vorgeschriebene Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und sich zum Zeitpunkt des Einsatzes gesund und einsatzfähig fühlen. Vor jedem Einsatz ist außerdem eine Einsatzkurzprüfung des Atemschutzgeräts erforderlich.
Unter Atemschutz wird grundsätzlich truppweise vorgegangen, wobei die Einsatzkräfte besonders aufeinander achten und ihren Atemluftvorrat regelmäßig kontrollieren müssen. Eine Atemschutzüberwachung dokumentiert wichtige Daten und unterstützt dabei, die Sicherheit der eingesetzten Trupps zu gewährleisten. Atemschutzgeräteträger müssen regelmäßig an Fortbildungen und vorgeschriebenen Wiederholungsübungen teilnehmen, damit ihre Einsatzbereitschaft erhalten bleibt. Wenn du eine Feuerwehr-Ausbildung beginnst, begegnet dir die FwDV 7 deshalb besonders intensiv bei der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, bei Belastungsübungen und beim Atemschutznotfalltraining. Die FwDV 7 gehört damit zu den wichtigsten Sicherheitsvorschriften im Feuerwehrdienst, weil Einsätze unter Atemschutz körperlich und psychisch besonders anspruchsvoll sein können.
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