Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren (FwDV 2)
Feuerwehr-Abkürzungen
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) regelt die Aus- und Fortbildung sowie die dafür erforderlichen ausbildungsbezogenen Voraussetzungen bei Freiwilligen Feuerwehren. Sie schafft damit eine gemeinsame Grundlage dafür, welche Kenntnisse und Fähigkeiten Feuerwehrangehörige für bestimmte Aufgaben und Funktionen erwerben sollen. Ein wichtiger Bestandteil ist die Truppausbildung, in der grundlegende Kenntnisse für den späteren Einsatzdienst vermittelt werden. Darauf können weitere Lehrgänge folgen, beispielsweise für Sprechfunk, Atemschutz, Maschinisten oder Führungsaufgaben. Die in der FwDV 2 festgelegte Ausbildung stellt dabei eine Mindestanforderung dar, die durch landesspezifische Vorgaben ergänzt werden kann.
Welche Lehrgänge du tatsächlich absolvieren musst und in welcher Reihenfolge sie stattfinden, richtet sich deshalb auch nach den Regelungen deines Bundeslandes und deiner Feuerwehr. Wenn du neu in eine Freiwillige Feuerwehr eintrittst, begegnet dir die FwDV 2 bereits früh, weil sie wesentliche Grundlagen für deinen Ausbildungsweg vorgibt. Mit zunehmender Erfahrung kannst du dich für weitere Aufgaben qualifizieren und beispielsweise eine Ausbildung zum Truppführer oder später für Führungsfunktionen absolvieren. Auch zahlreiche Fach- und Funktionslehrgänge bauen auf bereits abgeschlossenen Ausbildungsstufen auf. Die FwDV 2 gehört deshalb zu den wichtigsten Grundlagen für deine Entwicklung vom neuen Mitglied bis zur erfahrenen Einsatz- oder Führungskraft in der Freiwilligen Feuerwehr.
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