Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz (FwDV 1)
Feuerwehr-Abkürzungen
Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 1 (FwDV 1) beschreibt grundlegende Tätigkeiten, die Feuerwehrangehörige im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sicher beherrschen müssen. Sie bildet damit eine wichtige Grundlage für die praktische Feuerwehr-Ausbildung und wird auch im späteren Einsatzdienst angewendet. Behandelt werden typische Handgriffe und Bewegungsabläufe beim Umgang mit feuerwehrtechnischen Geräten und Ausrüstungsgegenständen. Dazu gehören beispielsweise das Auslegen und Kuppeln von Schläuchen, der Umgang mit Strahlrohren, Feuerwehrleinen und bestimmten Rettungsgeräten sowie verschiedene Knoten und Stiche. Auch Tätigkeiten zum Sichern von Personen und Einsatzkräften spielen eine Rolle.
Ziel der FwDV 1 ist es, ein möglichst einheitliches, sicheres und schnelles Arbeiten bei Ausbildung, Übung und Einsatz zu ermöglichen. Dabei müssen immer auch die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die Einweisung in die verwendeten Geräte berücksichtigt werden. Für dich als angehende Feuerwehrkraft ist die FwDV 1 besonders wichtig, weil viele der darin beschriebenen Grundtätigkeiten bereits während deiner Ausbildung intensiv praktisch geübt werden. Erst wenn typische Handgriffe sicher sitzen, kannst du sie auch unter Zeitdruck und in belastenden Einsatzsituationen zuverlässig anwenden. Die FwDV 1 gehört deshalb zu den zentralen Grundlagen, mit denen du dich auf den praktischen Feuerwehrdienst vorbereitest.
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