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Feuerwehr Beamter werden: Alles zur Verbeamtung

Als Feuerwehr Beamter übernimmst du Aufgaben des Staates und handelst im Interesse der Allgemeinheit. Dafür gelten besondere Rechte und Pflichten.

Das Grundgesetz schützt die grundlegenden Prinzipien des Berufsbeamtentums, die sich über viele Jahrzehnte entwickelt haben. Feuerwehrleute sollten diese Grundsätze gut kennen, denn auch im feuerwehrtechnischen Dienst gelten die besonderen Regeln des Beamtenrechts.

Beamter bei der Feuerwehr: Grundsätze

Anstellung auf Lebenszeit

Es gibt verschiedene Arten des Beamtenverhältnisses, aber in der Regel ist die Verbeamtung auf Lebenszeit das langfristige Ziel. Als Feuerwehr Beamter auf Lebenszeit kannst du nicht ohne Weiteres entlassen werden – es sei denn, es liegen besondere Gründe vor: Straftaten, schwere Dienstvergehen oder Dienstunfähigkeit gehören dazu.

Fürsorgepflicht

Dein Dienstherr hat die Pflicht, für dich und deine Familie angemessen zu sorgen. Dazu gehören eine gesetzlich geregelte Besoldung und später eine angemessene Versorgung im Ruhestand. Für  Feuerwehr Beamte gelten bei der sozialen Absicherung teilweise andere Regelungen als für Tarifbeschäftigte.

Treue- und Gehorsamspflicht

Als Feuerwehr Beamter musst du loyal gegenüber deinem Dienstherrn sein, deine Aufgaben gewissenhaft erfüllen und dich an Recht und Gesetz halten. Feuerwehr Beamte dürfen nicht streiken. Auch bei politischen Aktivitäten gelten besondere Anforderungen. Stichworte sind hier: Mäßigung, Zurückhaltung und Verfassungstreue.

Hingabe an den Beruf

Als Feuerwehr Beamter stellst du deinem Dienstherrn grundsätzlich deine volle Arbeitskraft zur Verfügung. Zudem wird von dir erwartet, dass du als Staatsdiener auch außerhalb der Dienstzeit ein Verhalten zeigst, das deines Amtes würdig ist.

Laufbahnprinzip

Deine berufliche Entwicklung bei der Feuerwehr folgt einer bestimmten Laufbahn. Näheres zu diesem Thema erfährst du im nächsten Abschnitt.

Feuerwehr Beamter werden: Die Laufbahnen

Die Karrierewege im öffentlichen Dienst heißen Laufbahnen. Lange galt, dass man je nach Qualifikation in den einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst einsteigen kann. Inzwischen verwenden die Bundesländer aber teilweise andere Bezeichnungen und Laufbahnsysteme. So gibt es beispielsweise Qualifikationsebenen, Laufbahnabschnitte oder Laufbahngruppen mit unterschiedlichen Einstiegsämtern.

Für dich als Bewerber ist deshalb wichtig, nicht nur auf die Bezeichnung einer Laufbahn zu achten. Entscheidend sind die konkreten Zugangsvoraussetzungen, Aufgaben und Beförderungsmöglichkeiten der Feuerwehr, bei der du Beamter werden möchtest.

Wenn du den Einstieg geschafft hast, durchläufst du mit der Zeit die verschiedenen Beförderungsstufen innerhalb deiner Laufbahn. Im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst führt der Karriereweg beispielsweise vom Brandmeister über den Oberbrandmeister bis zum Hauptbrandmeister. Mit zunehmender Erfahrung, guten Beurteilungen und zusätzlichen Qualifikationen können weitere Aufstiegsmöglichkeiten hinzukommen.

Der Weg zur Verbeamtung

In der Laufbahnausbildung bist du zunächst Feuerwehr Beamter auf Widerruf: Du absolvierst deinen Vorbereitungsdienst und hast in dieser Zeit auch eine besondere Dienstbezeichnung wie Brandmeister- oder Brandoberinspektor-Anwärter. Das Ausbildungsverhältnis kann kurzfristig beendet werden, wenn Zweifel an deiner Tauglichkeit oder an deiner Leistungsbereitschaft aufkommen.

Nach der Laufbahnprüfung bist du Beamter auf Probe: Jetzt bekommst du die üblichen Beamtenbezüge – und die erste „richtige“ Amtsbezeichnung. In der mindestens zweijährigen Probezeit ist eine Kündigung des Dienstverhältnisses auch bei leichteren Vergehen noch möglich. Nach der Probezeit bist du schließlich Beamter auf Lebenszeit.

Weitere Infos

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